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Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE RICHTLINIEN FÜR BESUCHER 

1. ALLGEMEINES

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Besucher des Museums.

1.2. Diese Bedingungen gelten auch für alle natürlichen Personen und/oder Rechtspersonen, die das Missionsmuseum im Rahmen seiner Aufgabenstellung einsetzt.

1.3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. DEFINITIONEN

Für diese Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

- Missionsmuseum: die Stiftung Missionsmuseum Steyl, einschließlich des Missionsmuseums, das gemäß seiner Zielsetzung kulturhistorisch wertvolle Objekte einem (inter)nationalen Publikum präsentiert.

- Museum: die der Öffentlichkeit zugänglichen Räume in und um die Gebäude des Missionsmuseums.

- Besucher: Jede Person, die mit oder ohne gültige Eintrittskarte das Museum betritt, sowohl für einen regulären Besuch als auch zur Teilnahme an einer Aktivität innerhalb der regulären Öffnungszeiten.

- Eintrittskarte: Ein Ticket, das dem Besucher während der regulären Öffnungszeiten Zugang zu den Ausstellungsbereichen des Museums gewährt.

- Eintrittskarte: eine Eintrittskarte (auch in Kombination mit einer Ermäßigungskarte) oder ein vergleichbarer Nachweis (z. B. eine schriftliche Einladung, ein Gutschein, eine Jahreskarte), der Zugang zu dem/den (näher bezeichneten) Bereich(en) im Museum gewährt.

- Waren: alle Waren, einschließlich Geld, Geldwerte und Papiere.

3. ZUGANG ZUM MUSEUM

3.1. Der Besucher ist nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte berechtigt, die Ausstellungsbereiche des Museums zu betreten.

3.2. Besuchern wird der (weitere) Zutritt zum Museum verweigert, wenn sich herausstellt, dass: a). die Eintrittskarte nicht vom Missionsmuseum oder einer vom Missionsmuseum dazu ermächtigten Stelle ausgestellt wurde; b). der Besucher offensichtlich unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken, Drogen oder ähnlichen Stoffen steht; c). der Besucher offensichtlich die Ordnung stört oder die Absicht hat, die Ordnung zu stören; d). der Besucher das Museum mit nackten Füßen und/oder nacktem Oberkörper betreten möchte.

3.3. Eine im Voraus gekaufte Eintrittskarte wird allein durch den Ablauf des auf der Eintrittskarte angegebenen Datums und/oder der Uhrzeit ungültig.

3.4. Das Missionsmuseum hat das Recht, die regulären Öffnungszeiten für gelegentliche Übungen im Rahmen des betrieblichen Notdienstes (Artikel 23 des Gesetzes über Sicherheit und Gesundheit) oder im Falle einer Katastrophe oder einer vom Missionsmuseum für notwendig erachteten vollständigen oder teilweisen Evakuierung des Museums anzupassen.

3.5. Das Museum verfügt über ein Zugangskontrollsystem für Besucher und deren Gepäck. In diesem Zusammenhang können die Besucher aufgefordert werden, bei einer Durchsuchung ihrer Taschen und dergleichen durch Mitarbeiter des Missionsmuseums oder in deren Auftrag zu kooperieren. Einem Besucher, der sich weigert, bei der Durchsuchung mitzuwirken, kann der Zugang zum Museum verweigert werden, und er hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

3.6. Die folgenden Gegenstände dürfen nicht in das Museum mitgenommen werden:

a). Gewehre, Feuerwaffen und Schusswaffen: jeder Gegenstand, der dazu verwendet werden kann, ein Projektil abzuschießen oder Verletzungen oder Sachschäden zu verursachen, oder der dazu geeignet zu sein scheint; 

b). spitze und/oder scharfe Waffen und scharfe Gegenstände: Gegenstände mit Spitzen oder Schneiden, die Verletzungen oder Sachschäden verursachen können; 

c) stumpfe Instrumente, die Verletzungen verursachen können; 

d) explosive und entzündliche Stoffe; 

e) chemische und giftige Stoffe; 

f) Flaschen mit Flüssigkeiten, ausgenommen Trinkwasserflaschen.

7. Wenn diese Gegenstände bei der Einlasskontrolle gefunden werden, werden sie beschlagnahmt. Wenn der Besucher die beschlagnahmten Gegenstände nicht aushändigen will, wird ihm der Zugang zum Museum verweigert.

3.8. Bei der Einlasskontrolle gefundene Gegenstände, die unter ein gesetzliches Verbot fallen, werden der Polizei übergeben. Besucher, die im Besitz solcher Gegenstände sind, können festgenommen und der Polizei übergeben werden.

3.9. Aus Sicherheitsgründen müssen die Besucher identifizierbar sein. Einem Besucher, dessen Gesicht nicht sichtbar ist und der sich weigert, sein Gesicht bei der Eingangskontrolle zu zeigen, wird der Zutritt zum Museum verweigert.

3.10. Das Museum ist für Skater nicht zugänglich.

3.11. Haustiere sind nicht erlaubt, mit Ausnahme von Assistenzhunden.

4. AUFENTHALT IM MUSEUM

4.1. Der Aufenthalt im Museum geschieht auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

4.2. Die Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, die vorliegenden Allgemeinen Besuchsbedingungen zu beachten und den Hinweisen und Anweisungen der als solche erkennbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Missionsmuseums Folge zu leisten. Handelt ein Besucher nach Ansicht der Mitarbeiter des Missionsmuseums in irgendeiner Weise gegen die vorliegenden Besucherbedingungen oder gegen die erteilten Hinweise und Anweisungen, so kann ihm der weitere Zutritt zum Museum verweigert werden, ohne dass das Missionsmuseum zum Schadensersatz oder zur Rückerstattung des Eintrittsgeldes verpflichtet ist. Verstößt ein Besucher wiederholt gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Besuchsbedingungen oder gegen die Hinweise und Anweisungen des Personals, kann ihm das Missionsmuseum den Zutritt zum Museum für eine bestimmte Zeit verweigern. Die Entscheidung, den Zugang zu verweigern, wird dem Besucher unverzüglich mitgeteilt, wenn möglich schriftlich.

4.3. Kinder unter 14 Jahren dürfen das Museum nur in Begleitung besuchen.

4.4. Die Benutzung der Garderobe ist obligatorisch.

4.5. Taschen, die kleiner als oder gleich groß wie A4 sind, dürfen mit ins Museum genommen werden. Alle anderen Objekte sind ausgeschlossen. Das Missionsmuseum behält sich das Recht vor, die Aufbewahrung von Gegenständen in der Garderobe zu verweigern. Alle Wagen (Kinderwagen, Buggys und Behindertenwagen) können durchsucht werden.

4.6. Der Besucher haftet für alle von ihm verursachten Schäden.

4.7. Das Missionsmuseum hat das Recht, einem Besucher, der bei einem oder mehreren früheren Besuchen im Museum oder in anderen Museen ein Objekt schuldhaft, grob fahrlässig und/oder vorsätzlich beschädigt hat, oder wenn bei einem Besucher die Befürchtung von Schäden in irgendeiner Weise begründet ist, den Zutritt zum Museum für eine bestimmte Zeit zu verweigern. Das Missionsmuseum kann diesen Besucher in jedem Fall bei allen seinen Besuchen den in Abschnitt 4.2 genannten Maßnahmen unterziehen. 

4.8. Die Entscheidung über die Verweigerung der Zulassung wird dem Besucher unverzüglich mitgeteilt, wenn möglich schriftlich.

4.9. Im Falle eines Notfalls, z. B. des plötzlichen Verschwindens eines Kunstobjekts, eines terroristischen Anschlags oder einer Gewalttat anderer Art, ist das Missionsmuseum berechtigt, die Türen zu schließen und die anwesenden Besucher anschließend (einzeln) nach draußen zu führen. Der Besucher kann dann aufgefordert werden, bei der Durchsuchung von Taschen und anderen Gegenständen durch Mitarbeiter des Missionsmuseums oder in deren Auftrag mitzuwirken. Besucher, die sich weigern, bei der Durchsuchung mitzuwirken, werden aufgefordert, sich auszuweisen, bevor sie das Museum verlassen. 

5. GESCHÄFTSORDNUNG

5.1. Es ist nicht erlaubt, die ausgestellten Objekte zu berühren, sofern nicht anders angegeben;

5.2. 5.2 Den Anweisungen der Mitarbeiter/Freiwilligen ist stets Folge zu leisten;

5.3. Besucher, die 14 Jahre oder jünger sind, müssen immer von einem Erwachsenen begleitet werden;

5.4. Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern sind immer für das Verhalten der Kinder, die sie mitgebracht haben, verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Laufen, Toben und Schreien sind nicht erlaubt;

5.5. 5.5 Von den Begleitern von Gruppen wird erwartet, dass sie die Teilnehmer über die Museumsregeln informieren;

5.6. Es ist nicht erlaubt, eigene Musikanlagen abzuspielen;

5.7. Rollstühle, Scooter und andere Hilfsmittel für Behinderte sind erlaubt, sofern sie die anderen Besucher nicht behindern;

5.8. Das Rauchen ist in den Gebäuden nicht gestattet;

5.9. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im gesamten Museum verboten;

5.10. Haustiere sind im Museum nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um Blindenführhunde oder registrierte Assistenzhunde.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS/ZURÜCKERSTATTUNG

6.1. Das Missionsmuseum ist nicht verpflichtet, die Kosten für eine nicht genutzte Eintrittskarte zu erstatten.

6.2. Die folgenden Umstände führen niemals zu einer Verpflichtung des Missionsmuseums zur Rückerstattung des gezahlten Betrags oder zu einer anderen Entschädigung des Besuchers:

a. Objekte aus der ständigen Sammlung des Museums, die nicht zu besichtigen sind;

b. die teilweise Schließung des Museums, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die teilweise Schließung aufgrund des Auf- oder Abbaus von Ausstellungen;

c. eine Anpassung der regulären Öffnungszeiten im Zusammenhang mit Übungen im Rahmen des Notfalldienstes oder im Notfall mit einer vom Missionsmuseum für notwendig erachteten vollständigen oder teilweisen Evakuierung des Museums;d. Belästigung oder Unannehmlichkeiten durch andere Besucher, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lärmbelästigung, unangemessenes Verhalten (einschließlich Belästigung), Diebstahl;

e. durch andere Besucher verursachte Schäden;

f. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch Wartungsarbeiten verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Umbau oder die Umgestaltung von Räumen;

g. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch nicht ordnungsgemäß funktionierende Einrichtungen des Museums verursacht werden;

h. Verweigerung des Zugangs zum Museum;

i. Verlust der Eintrittskarte/Eintrittskarte.

j. Verspätete Ankunft eines Besuchers im Falle von Zeitabsprachen.

7. HAFTUNG

7.1. Das Missionsmuseum haftet nur für Schäden, die der Besucher als unmittelbare Folge von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Missionsmuseums erleidet. Der Anspruch ist in jedem Fall auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge begrenzt: a) den Betrag, den der Versicherer des Museums dem Missionsmuseum für diesen einzelnen Anspruch ausgezahlt hat, oder b) die Entschädigung, die ein Dritter dem Missionsmuseum für diesen einzelnen Anspruch gezahlt hat. 
Bei Schäden, die zu einer Verletzung des Lebens oder des Körpers führen, übersteigt die Gesamthaftung des Missionsmuseums in keinem Fall die unter 7.1a oder 7.b genannte Entschädigung.

7.2. Die Haftung des Missionsmuseums für indirekte Schäden, einschliesslich Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Lohn, entgangene Einsparungen usw., ist in jedem Fall ausgeschlossen.

8. HÖHERE GEWALT

e. durch andere Besucher verursachte Schäden;

f. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch Wartungsarbeiten verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Umbau oder die Umgestaltung von Räumen;

g. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch nicht ordnungsgemäß funktionierende Einrichtungen des Museums verursacht werden;

h. Verweigerung des Zuganges zum Museum;

i. Verlust der Eintrittskarte/Eintrittskarte.

j. Verspätete Ankunft eines Besuchers im Falle von Zeiteingängen.

9. VERLORENES EIGENTUM

9.1. Gegenstände, die der Besucher im Museum findet, können entweder bei einem Mitarbeiter oder an der Kasse des Missionsmuseums abgegeben werden.

9.2. Das Missionsmuseum nimmt die gefundenen Gegenstände in Verwahrung und übergibt sie, falls es sich um wertvolle Gegenstände handelt, der Polizei von Tegelen. Meldet der mutmaßliche Eigentümer eines Fundgegenstandes diesen, kann er wählen, ob er die Ware selbst abholen oder sich per Nachnahme zusenden lassen möchte. In beiden Fällen muss der Eigentümer seine Identität nachweisen können. Hat das Missionsmuseum Zweifel an der Eigenschaft des angeblichen Eigentümers, so ist es berechtigt, einen Eigentumsnachweis zu verlangen.

9.3. Das Missionsmuseum behält sich das Recht vor, Fundstücke, die nach sechs Monaten noch nicht abgeholt wurden, zu entsorgen.

10. BESCHWERDEN 

Im Falle von Beschwerden kann der Besucher diese per E-Mail an info@missiemuseumsteyl.nl mitteilen.

11. SONSTIGE BEDINGUNGEN UND GELTENDES RECHT

Die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Besucher hat keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit anderer Vertragsbedingungen und/oder Regelungen des Missionsmuseums, die von Zeit zu Zeit auf missiemuseum.nl veröffentlicht werden. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Besucher und auf den Vertrag zwischen dem Besucher und dem Missionsmuseum findet niederländisches Recht Anwendung. Rechtlich bindend ist der Wortlaut der Niederländischen Fassung der allgemeinen Richtlinien für Besucher: „ALGEMENE BEZOEKERSVOORWAARDEN“ 

Diese Besucherbedingungen wurden vom Stiftungsrat der Stiftung Missionsmuseum Steyl, Sint Michaëlstraat 7 5935 BL Steyl, festgelegt.

Missionsmuseum, Steyl, September 2021 Änderungen vorbehalten.